Bd. 34 Nr. 137 (2004): Bildung und Ausbildung

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Es ist kein neues Phänomen, dass die Bildungseinrichtungen der Logik von Kapitalverwertung und der Reproduktion der bürgerlichen Klassenverhältnisse unterworfen werden - derartige Anpassungsprozesse sind geradezu konstitutiv für moderne Bildungsinstitutionen. Dementsprechend verändem diese historisch ihre Form und ihre Funktionsweise mit den Entwicklungen der modemen kapitalistischen Vergesellschaftung. So setzten in Deutschland mit dem wachsenden Bedarf an höher qualifizierten Arbeitskräften seit Mitte der 1960er Jahre Reformbemühungen ein, die auf eine Öffuung, Ausdehnung und größere Durchlässigkeit vor allem der hoheren Bildungseinrichtungen zielten und damit durchaus erfolgreich waren. Gleichzeitig war die Demokratisierung des deutschen Bildungssystems immer von einer starken technokratischen Tendenz der Anpassung an die berufliche Praxis und den Arbeitsmarkt begleitet. Die zahlenmäßige Expansion war denn auch Anlass und Rechtfertigung, die zaghaften und ambivalenten Reformen, die es etwa im Hochschulsektor gab, zurückzudrängen. Hochschulrahmengesetzgebung, Veränderung der Hochschulverfassung, Numerus Clausus, Kapazitatsverordnung, Regelstudienzeiten, Verringerung der Ausbildungsforderung und Einschränkung der studentischen Beteiligungsrechte verstärkten jene Prozesse, die seit den 1970er Jahren als Taylorisierung und Verbetrieblichung der Hochschulen sowie als Übergang von der formellen zur reellen Subsumtion der Hochschulen unter das Kapital diskutiert und umgesetzt wurden. Insofern stellen die gegenwärtigen Umbauprozesse nichts völlig Neues dar, allerdings spricht einiges dafür, dass sie die Bildungseinrichtungen weit tiefgreifender verändern werden, als dies in der vergangenen Periode der Fall war...

Veröffentlicht: 2004-12-01