Qualitätskriterien und ethische Standards

Als Redaktion der Zeitschrift PROKLA sind wir bestrebt, die im Folgenden festgehaltenen Qualitätskriterien und ethische Standards bei der Redaktionsarbeit, Begutachtungsverfahren und der AutorInnenschaft einzuhalten und hierbei bestehende Machtverhältnisse im wissenschaftlichen Feld kritisch zu reflektieren.

Verantwortung der Redaktion und der GutachterInnen

Entscheidung über die Veröffentlichung von Beiträgen

Die Redaktion ist verantwortlich für die Entscheidung, welche der eingereichten Artikel publiziert werden. Sie bewertet die eingereichten Manuskripte ausschließlich im Hinblick auf ihre Qualität, unabhängig vom Geschlecht, der sexuellen Orientierung, des religiösen Bekenntnisses und der Herkunft der Autorin/des Autors. Bei der Entscheidung über die Publikation eines Manuskripts bewertet die Redaktion, inwieweit ein Beitrag wissenschaftlich und politisch relevant und originell, argumentativ stringent und wissenschaftlich fundiert ist. Dabei werden rechtliche Vorgaben im Hinblick auf Urheberrecht und Plagiat sowie Verleumdung berücksichtigt.

Vertraulichkeit

Vor der Publikation der Beiträge gibt die Redaktion keine Informationen über ein eingereichtes Manuskript weiter, außer an etwaige GutachterInnen, Mitglieder des Beirats der PROKLA und den Verlag.

Befangenheit und Interessenkonflikte

Die Mitglieder der Redaktion nutzen die Ergebnisse unveröffentlichter Manuskripte nicht für ihre eigene Forschungstätigkeit ohne explizite Zustimmung der Autorin/des Autors. Sollten Interessenskonflikte zwischen einem Mitglied der Redaktion und einer Autorin/einem Autor bestehen, etwa weil zwischen einem Mitglied der Redaktion und dieser Person ein professionelles Konkurrenzverhältnis besteht, muss das Mitglied der Redaktion diesen Interessenkonflikt offenlegen und die Begutachtung sowie die Entscheidung über die Publikation des Beitrags den anderen Mitgliedern der Redaktion überlassen.

Begutachtungsprozess

Die Redaktion fällt die Entscheidung über die Publikation eines Manuskripts auf der Grundlage eines – in der Regel redaktionsinternen und dreistufigen – Begutachtungsverfahrens. Die erste Stufe beinhaltet in der Regel die Begutachtung des Exposés, das auf einen Call for Papers hin eingereicht wird. Es ist auch möglich, einen Aufsatzentwurf für eine Publikation außerhalb des Schwerpunkts direkt, d.h. ohne Exposé, an die Redaktion zu senden. Auf der zweiten Stufe wird der Entwurf des Aufsatzes von mindestens zwei Redaktionsmitgliedern begutachtet und nach Möglichkeit in einer Redaktionssitzung diskutiert. Bei Bedarf werden externe GutachterInnen oder Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats um eine Stellungnahme gebeten, die/der dazu verpflichtet ist, die gleichen Qualitätskriterien und ethischen Standards zu einzuhalten. Die endgültige Entscheidung über eine Veröffentlichung wird von der Redaktion nach der Überarbeitung der Entwurfsfassung getroffen. Ausschlaggebend ist, inwieweit die Autorin/der Autor die Überarbeitungsvorschläge umgesetzt hat.

Das Begutachtungsverfahren soll die Autorin/den Autor bei der Verbesserung des Manuskripts unterstützen. Begutachtungen sollten nur dann übernommen werden, wenn das Mitglied der Redaktion oder die externe Gutachterin/der externe Gutachter tatsächlich qualifiziert ist. Die Manuskripte werden hierbei vertraulich gehandhabt und nicht an Dritte weitergegeben. Bei der Begutachtung wird auf persönliche Kritik an der Autorin/dem Autor verzichtet. Die Kritikpunkte sollten so klar und nachvollziehbar wie möglich angebracht werden. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, ob auf relevante, einschlägige Beiträge im Themenbereich des Manuskripts angemessen verwiesen wird und ob angemessen auf AutorInnen verwiesen wird, auf die sich die wesentlichen Argumente des Manuskripts stützen. Sollten wesentliche Überschneidungen zwischen dem Manuskript und bereits veröffentlichten Beiträgen bestehen, von denen die Gutachterin/der Gutachter Kenntnis hat, sollte die Autorin/der Autor darauf hingewiesen werden. Auch externe GutachterInnen müssen etwaige Interessenkonflikte offenlegen und in diesem Fall von einer Begutachtung des Manuskripts absehen.

Verantwortung der AutorInnen

Die Ergebnisse empirischer Forschung werden von der Autorin/dem Autor so präzise und nachvollziehbar wie möglich präsentiert. Eine falsche oder absichtlich verzerrte Wiedergabe von empirischen Daten widerspricht unseren Qualitätsstandards und ethischen Standards und wird nicht akzeptiert. Die Autorin/der Autor kann aufgefordert werden, ihre/seine empirischen Daten für eine redaktionelle Begutachtung zur Verfügung zu Stellen und – soweit praktikabel – öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Persönlichkeits- und Urheberrechte gewahrt bleiben.

Die Autorin/der Autor verpflichtet sich, nur die Ergebnisse eigenständiger Forschungsarbeit und eigene Forschungsergebnisse zu präsentieren, sowie auf die Arbeiten anderer angemessen zu verweisen bzw. diese zu zitieren. Arbeiten, die für die Entwicklung der grundlegenden Herangehensweise und Problemstellung des Beitrags relevant waren, sollten auch erwähnt werden.

Beiträge, die im Wesentlichen die gleichen Forschungsergebnisse präsentieren, sollten nicht in mehr als einer Zeitschrift veröffentlicht werden. Identische Beiträge bei mehreren Zeitschriften einzureichen widerspricht unseren Qualitätsstandards und ethischen Standards und wird nicht akzeptiert.

Manuskripte, die bereits anderweitig als urheberrechtlich geschütztes Material publiziert wurden, können nicht eingereicht werden. Darüber hinaus können Manuskripte, die sich derzeit im Begutachtungsprozess befinden, nicht für eine anderweitige urheberrechtlich geschützte Publikation eingereicht werden. Der/die AutorIn behält bei der Einreichung des Manuskripts die Urheberrechte. Im Falle einer Veröffentlichung stimmt die Autorin/derAutor der Veröffentlichung ihres/seines Manuskripts unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND 4.0 zu, welche es anderen erlaubt, die Inhalte unter den folgenden drei Bedingungen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden: erstens der Nennung des Namen der Autor_innen und der Zeitschrift PROKLA, zweitens mit Ausschluss kommerzieller Nutzung und drittens unter Ausschluss jeglicher Veränderung. In jedem Fall bitten wir bei Weiterverwendung um eine Nachricht an redaktion@prokla.de.

Die AutorInnenschaft sollte auf jene beschränkt bleiben, die einen bedeutenden Beitrag zur Konzeption, Ausführung und Interpretation der Forschung geleistet haben. All jene, die bedeutende Beiträge geleistet haben, sollten als Ko-AutorInnen genannt werden. Die korrespondierende Autorin, der korrespondierende Autor stellt sicher, dass alle AutorInnen, die einen Beitrag geleistet haben, genannt werden, und keine Unbeteiligten als AutorInnen angegeben werden. Die korrespondierende Autorin/der korrespondierende Autor überprüft auch, ob alle Ko-AutorInnen der Einreichung der Endfassung des Beitrags zugestimmt haben.

Alle AutorInnen sollten etwaige finanzielle oder andere Interessenskonflikte, die die Ergebnisse oder die Interpretation der Forschungsarbeit beeinflussen könnten, bei der Einreichung ausweisen. Auch die Herkunft der Fördermittel der Forschung sollte offengelegt werden.

Sollte eine Autorin/ein Autor einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit in der bereits veröffentlichten Forschung bemerken, ist sie/er dazu verpflichtet, die Redaktion darüber in Kenntnis zu setzen und mit dieser zu kooperieren, um den Beitrag zurückzuziehen oder in Form eines Erratums zu korrigieren.

Weitere Informationen:

Committee on Publication Ethics (2011): Code of Conduct and Best-Practice Guidelines for Journal Editors, https://publicationethics.org/files/Code_of_conduct_for_journal_editors_Mar11.pdf.